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Am 04.08.2009 ist das "Solarien-Gesetz" in Kraft getreten.

Das Gesetz hat zwei Termine für das Inkrafttreten der Einzelbestimmungen:

1. Am 04.08..2009
     a) § 4 Die Benutzung von Anlagen zur Bestrahlung der Haut mit ultavio-
              letter Strahlung in Sonnenstudios, ähnlichen Einrichtungen oder
              sonst öffentlich zugängigen Räumen darf Minderjährigen nicht
                 gestattet werden
.
     b) § 5 Ermächtigung der Bundesregierung zum Erlass der Verordnungen
     c) § 6 Kontrollbefugnis der Behörden
     d) § 7 Kostenregelung für Betriebe bei behördlichen Auflagen

2. Am 01.03.2010
         a) § 3 Betriebserlaubnis für Solarien nur bei Einhaltung der Vorschriften
                  aus den (kommenden) Verordnungen.
         b) § 8 Bußgeld bis EUR 50.000,-- bei vorsätzlichem oder fahrlässigem
                  Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften.


Daraus ergibt sich, dass auf dem schnellsten Weg Vorkehrungen getroffen
werden müssen, die Jugendlichen den Zugang zu Solarien sicher verwehrt.
Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen dies nicht durch durchgehende
persönliche Betreuung sichergestellt werden kann.

Beachten Sie: Wer nach dem 30.07.2009 Minderjährige bräunen läßt,
macht sich
strafbar.

Absolut sicher wird in den neuen Verordnungen die Begrenzung der UV-
Bestrahlungsstärke entsprechend der EU-Norm auf 0,3 W/m² vorgeschrie-
ben werden. Soweit die Solarien noch nicht zu alt sind, ist eine entspre-
chende Umrüstung möglich.

Für alle Anforderungen können wir Ihnen entsprechende Lösungen an-
bieten. Nennen Sie uns einen Termin, damit wir "vor Ort" mit Ihnen den
Ist-Stand ermitteln und Lösungsvorschläge vorstellen können.

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